Handlungsbedarf gemäss Bericht des Regierungsrats vom 13.11.2018 (Ziff. 5, S. 37), Vorlage Nr. 2795.2 - 15927:
- Gehaltsklassen (i.Z.m. mit der TREZ): Handlungsbedarf für die Gewinnung von Quereinsteigern, insb. im mittleren Alter, weil beim Einstiegsgehalt die Berufserfahrung, nicht aber die Betriebstreue (TREZ) angerechnet werden kann
- Funktionsgruppen: Flexibilisierung durch Regelung auf Stufe Verordnung (heute im Personalgesetz)
- Gehaltsstufen: Handlungsbedarf, um Gehaltserhöhungen flexibler ausgestalten zu können (Lösungsvorschläge: Erhöhung Anzahl Gehaltsklassen, Erhöhung Anzahl Gehaltsstufen oder Einführung Bandbreitemodell)
- Treue- und Erfahrungszulage (TREZ): Handlungsbedarf, weil nicht mehr zeitgemäss, in einem neuen System sollen anstelle des Dienstalters andere Kriterien wie Erfahrung, Zusatzqualifikationen und Leistung stärker gewichtet werden können
- Kündigungsfristen der Lehrkräfte: Paritätische Ausgestaltung der Kündigungsfristen
- Vaterschaftsurlaub: Die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs (aktuell: 5 Tage) ist zu prüfen
- Fort- und Weiterbildung: Generelle Überarbeitung nötig in Bezug auf die Regelung der Kostenübernahme und Abwesenheit
- Sollte es zu Anpassungen/Änderungen im Gehaltssystem und bei den weiteren Anstellungsbedingungen kommen, dürfen diese in keiner Art und Weise als Sparpotenzial missbraucht werden.
- Sollten das Gehaltssystem und/oder die weiteren Anstellungsbedingungen geändert werden, darf dies nur dazu dienen, die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber zu steigern.
- Im Ergebnis muss für die Verwaltungsangestellten eine Verbesserung erreicht werden, insbesondere auch im Vergleich zur Privatwirtschaft.
- Der Kanton Zug soll ein attraktiver Arbeitgeber sein und für die Verwaltungsmitarbeitenden ein Gehaltssystem und Anstellungsbedingungen bieten, die den Besonderheiten des Kantons gerecht werden.
- Der Kanton Zug nimmt als Arbeitgeber seine soziale Verantwortung wahr und geht mit gutem Beispiel voran.
- Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs auf 2 Wochen
- Lösungen im Fall von Mehrlingsgeburten und bei Adoption
- Anpassung der Dienstaltersgeschenke (Möglichkeit der finanziellen Abgeltung auf Antrag des/der Angestellten)
- 10 Jahre: 1 Woche Ferien oder ¼ Monatslohn
- 15 Jahre: 1 Woche Ferien oder ¼ Monatslohn
- 20 Jahre: 2 Wochen Ferien oder ½ Monatslohn
- 25 Jahre: 2 Wochen Ferien oder ½ Monatslohn
- dann alle 5 Jahre 2 Wochen Ferien oder ½ Monatslohn
- Wiedereinführung der REKA-Checks
- 1 Woche mehr Ferien
- 42-Stunden-Woche: 5 Wochen Ferien
- 43-Stunden-Woche: 6 Wochen Ferien