Besoldungsüberprüfung

Handlungsbedarf gemäss Bericht des Regierungsrats vom 13.11.2018 (Ziff. 5, S. 37), Vorlage Nr. 2795.2 - 15927:

  • Gehaltsklassen (i.Z.m. mit der TREZ): Handlungsbedarf für die Gewinnung von Quereinsteigern, insb. im mittleren Alter, weil beim Einstiegsgehalt die Berufserfahrung, nicht aber die Betriebstreue (TREZ) angerechnet werden kann
  • Funktionsgruppen: Flexibilisierung durch Regelung auf Stufe Verordnung (heute im Personalgesetz)
  • Gehaltsstufen: Handlungsbedarf, um Gehaltserhöhungen flexibler ausgestalten zu können (Lösungsvorschläge: Erhöhung Anzahl Gehaltsklassen, Erhöhung Anzahl Gehaltsstufen oder Einführung Bandbreitemodell)
  • Treue- und Erfahrungszulage (TREZ): Handlungsbedarf, weil nicht mehr zeitgemäss, in einem neuen System sollen anstelle des Dienstalters andere Kriterien wie Erfahrung, Zusatzqualifikationen und Leistung stärker gewichtet werden können

  • Kündigungsfristen der Lehrkräfte: Paritätische Ausgestaltung der Kündigungsfristen
  • Vaterschaftsurlaub: Die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs (aktuell: 5 Tage) ist zu prüfen
  • Fort- und Weiterbildung: Generelle Überarbeitung nötig in Bezug auf die Regelung der Kostenübernahme und Abwesenheit

  • Sollte es zu Anpassungen/Änderungen im Gehaltssystem und bei den weiteren Anstellungsbedingungen kommen, dürfen diese in keiner Art und Weise als Sparpotenzial missbraucht werden.
  • Sollten das Gehaltssystem und/oder die weiteren Anstellungsbedingungen geändert werden, darf dies nur dazu dienen, die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber zu steigern.
  • Im Ergebnis muss für die Verwaltungsangestellten eine Verbesserung erreicht werden, insbesondere auch im Vergleich zur Privatwirtschaft.

  1. Der Kanton Zug soll ein attraktiver Arbeitgeber sein und für die Verwaltungsmitarbeitenden ein Gehaltssystem und Anstellungsbedingungen bieten, die den Besonderheiten des Kantons gerecht werden.
  2. Der Kanton Zug nimmt als Arbeitgeber seine soziale Verantwortung wahr und geht mit gutem Beispiel voran.
  3. Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs auf 2 Wochen
  4. Lösungen im Fall von Mehrlingsgeburten und bei Adoption
  5. Anpassung der Dienstaltersgeschenke (Möglichkeit der finanziellen Abgeltung auf Antrag des/der Angestellten)
    - 10 Jahre: 1 Woche Ferien oder ¼ Monatslohn
    - 15 Jahre: 1 Woche Ferien oder ¼ Monatslohn
    - 20 Jahre: 2 Wochen Ferien oder ½ Monatslohn
    - 25 Jahre: 2 Wochen Ferien oder ½ Monatslohn
    - dann alle 5 Jahre 2 Wochen Ferien oder ½ Monatslohn
  6. Wiedereinführung der REKA-Checks
  7. 1 Woche mehr Ferien
    - 42-Stunden-Woche: 5 Wochen Ferien
    - 43-Stunden-Woche: 6 Wochen Ferien